Bewachungskostenscreening

Warum bezahlen Sie für eine Bewachungsstunde 20,69 € und Ihr Geschäftspartner nur 16,09 €, obgleich doch beide Mitarbeiter an den Pforten den Mindestlohn von 10,22 € erhalten?

Unvergleichbares vergleichbar machen durch „Bewachungskostenscreening“

 

  • Durchleuchten Sie die Kosten für Ihren Bewachungsauftrag.

 

Ohne die Durchführung eines objektbezogenen Bewachungskostenscreenings kann der Stundenverrechnungssatz von 16,09 € genauso wie der von 20,69 € richtig sein oder aber völlig daneben liegen.

Intransparent und damit „unbewertbar “ sind Jahres- bzw. Monatspauschalen (Beispiel) für komplexe Dienstleistungsaufträge.

 

Eine kompetente Bewertung können Sie erst vornehmen, wenn Sie im Detail die Zahlen, Daten und Fakten zum Dienstleistungsauftrag „ZDF“ kennen.